Investor Relations

Westwing Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

Westwing Group SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkaufprogramm
Westwing Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
28.11.2022 / 07:17 CET/CEST
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Westwing Group SE: Aktienrückkaufprogramm

München, 28. November 2022 - Der Vorstand der Westwing Group SE (die "Gesellschaft") hat am 24. November 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu maximal 600.000 Aktien der Gesellschaft zu einem Gesamtpreis (ohne Nebenkosten) von bis zu EUR 3,0 Mio. durchzuführen (dies entspricht ca. 2,87% des heutigen Grundkapitals) (das "Aktienrückkaufprogramm"). Der Rückkauf über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 28. November 2022 und endet mit Ablauf des 31. März 2023 (jeweils einschließlich).

Das Aktienrückkaufprogramm basiert auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 5. August 2021 (die "Hauptversammlung"). Danach ist die der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, bis zum 4. August 2025 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Erfolgt der Erwerb der Aktien der Gesellschaft über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.

Auf dieser Basis und im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (die "Marktmissbrauchsverordnung") beabsichtigt, die Gesellschaft die zurückerworbenen Aktien zu Zwecken gemäß der ihr durch die Hauptversammlung erteilten Ermächtigung verwenden, die mit Artikel 5 Absatz 2 der Marktmissbrauchsverordnung in Einklang stehen.

Der Aktienrückkauf wird von einem unabhängigen Kreditinstitut in dessen Namen für Rechnung der Gesellschaft und im Einklang mit den Safe-Harbor-Regeln gemäß Artikel 5 der Marktmissbrauchsverordnung in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (die "Delegierte Verordnung") zu Marktpreisen durchgeführt. Dementsprechend wird kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an dem Handelsplatz, an dem der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an dem Handelsplatz, an dem der Kauf stattfindet, liegt; maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Ferner wird an einem Tag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an dem Handelsplatz, an welchem der jeweilige Kauf erfolgt, erworben; der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

Über den Zeitpunkt des Aktienkaufs entscheidet das Kreditinstitut unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft entsprechend Artikel 4 Absatz 2 lit. b) der Delegierten Verordnung, selbst dann, wenn Aktien der Gesellschaft während eines Zeitraums im Sinne von Artikel 19 Absatz 11 der Marktmissbrauchsverordnung oder während eines Zeitraums zurückgekauft werden sollen, in dem die Gesellschaft beschlossen hat, die Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Marktmissbrauchsverordnung aufzuschieben.

Sämtliche Transaktionen unter dem Aktienrückkaufprogramm werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung in detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekannt gegeben. Zusätzlich werden alle Transaktionen wöchentlich auf der Website des Unternehmens im Bereich Investor Relations (ir.westwing.com) im Unterabschnitt "Aktie" veröffentlicht. Die Gesellschaft sorgt dafür, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf (5) Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben auszusetzen, zu beenden und gegebenenfalls wiederaufzunehmen.

Die Gesellschaft hält derzeit 326.475 eigene Aktien. Dies entspricht rund 1,56% des heutigen Grundkapitals.

Kontakt

Westwing Group SE

Investor Relations

E-Mail: ir@westwing.de

 

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Bestimmte Aussagen in dieser Mitteilung können zukunftsgerichtete Aussagen darstellen. Diese Aussagen basieren auf Annahmen, die zum Zeitpunkt ihrer Abgabe als angemessen erachtet werden und unterliegen wesentlichen Risiken und Unsicherheiten. Sie sollten sich nicht auf diese zukunftsgerichteten Aussagen als Vorhersagen über zukünftige Ereignisse verlassen, und wir übernehmen keine Verpflichtung, diese Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten. Unsere tatsächlichen Ergebnisse können erheblich und nachteilig von den in dieser Pressemitteilung dargelegten zukunftsgerichteten Aussagen abweichen, und zwar aufgrund einer Reihe von Faktoren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Risiken aus makroökonomischen Entwicklungen, externen Betrugsfällen, ineffizienten Prozessen in Fulfillment-Zentren, ungenauen Personal- und Kapazitätsprognosen für Fulfillment-Zentren, gefährlichen Materialien / Produktionsbedingungen in Bezug auf Eigenmarken, mangelnder Innovationsfähigkeit, unzureichender Datensicherheit, mangelnder Marktkenntnis, Streikrisiken und Änderungen des Wettbewerbsniveaus.

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